Kosten und Gebühren

Sicher wollen Sie vor der Beauftragung wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.

Die Höhe der Vergütung für die Leistungen eines Rechtsanwaltes ergibt sich aus den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Soweit das RVG nicht anderes bestimmt, werden die Gebühren nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit (Gegenstandswert) hat. Höhere Gebühren als nach dem RVG können nur nach einer vorher geschlossenen Honorarvereinbarung verlangt werden.

Selbstverständlich informiere ich Sie schon zu Beginn der Beratung über die voraussichtlich anfallenden Kosten. Die Kontaktaufnahme ist kostenfrei!

Gemäß § 34 RVG soll für eine Beratung, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt, eine Gebührenvereinbarung geschlossen werden. Für Beratungsleistungen werde ich mit Ihnen die Vergütung vorab vereinbaren. Für die rechtlich umfassende Erstberatung berechne ich Ihnen, abhängig vom Umfang der Angelegenheit eine Gebühr in Höhe von 50,00 bis 150,00 EUR.

Häufig ist der Gegner verpflichtet, außergerichtlich oder gerichtlich entstandene Rechtsanwaltskosten zu erstatten, zum Beispiel wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, sich die Gegenseite zum Zeitpunkt meiner Beauftragung im Verzug befindet oder Sie im gerichtlichen Verfahren obsiegen.

In vielen Fällen kommt aber auch die Rechtsschutzversicherung oder der Staat (Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe) für eine Kostenerstattung in Betracht.  Der Rechtsschutzversicherer ist verpflichtet, den Versicherungsnehmer von der gesetzlichen Vergütung des Rechtsanwalts freizustellen. Ihre Kosten beschränken sich dann, sollte die Gegenseite nicht verpflichtet sein, die Kosten zu erstatten, auf die von Ihnen mit Ihrem Versicherer vereinbarten Selbstbeteiligung. Informieren Sie mich daher, wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. Ich kann mich so um eine Kostendeckungszusage bemühen und die Kosten ggf. mit der Versicherung abrechnen.

Wenn Sie nicht in der finanziellen Lage sind, die Kosten für eine anwaltliche Beratung oder außergerichtliche Vertretung aufzubringen, empfehle ich Ihnen, in der Rechtsantragsstelle bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Leipzig haben, das AG Leipzig, einen sogenannten Beratungshilfeschein zu beantragen und zum Besprechungstermin mitzubringen. In diesem Fall entstehen für Sie nur Kosten in Höhe von 10,00 EUR.

Soweit eine anwaltliche Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren notwendig ist, haben Sie abhängig von der Erfolgsaussichten und Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen unter Umständen einen Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe.

Bei einer Vertretung in einem Straf- oder Bußgeldverfahren kann ich mit Ihnen auch eine Honorarvereinbarung schließen, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung nicht verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen.

Haben Sie weitere Fragen zur Vergütung, rufen Sie mich einfach unter der Telefonnr. 0341/21977250 an oder kontaktieren Sie mich per Email unter mail@anwalt-kretschmer.de.