Fachanwalt Verkehrsrecht
Seit 2006 bin ich Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Rechtsanwälte dürfen die Fachanwaltsbezeichnung nur führen, wenn sie über entsprechende fachliche Kenntnisse verfügen und eine vorgegebene Mindestanzahl von tatsächlich bearbeiteten Fällen aufweisen können.
Gemäß § 14 d FAO sind für das Fachgebiet Verkehrsrecht besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen
- Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht,
- Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung,
- der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen,
- Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
- Recht der Fahrerlaubnis,
- Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung
Ein Fachanwalt muss sich jährlich auf dem Gebiet der Fachanwaltsbezeichnung fortbilden.
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht verfügt über die nachgewiesene Kompetenz bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung von Mandanten in Verkehrsrechtsangelegenheiten. Insbesondere bei der Unfallregulierung und der Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeits- und Verkehrsstrafverfahren sollten Sie einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, der aufgrund seiner umfassenden Erfahrung auf diesen Rechtsgebieten Ihre Rechte durchsetzen kann.